Tierischer Rechtsstreit?

Heute mit einem kuriosen Rechtsstreit um das „Sorgerecht“ für den Familienhund. Neben der Auseinandersetzung von Gütern und Sorgerecht für die Kinder kann bei einer Trennung nämlich auch relevant werden, was mit dem gemeinsamen Tier passiert.

Mit dem Lawesome Blog bereiten wir Ihnen aktuelle rechtliche Entwicklungen und Entscheidungen
auf und wollen Ihnen eine Orientierung bei juristischen Fragen geben.

Ein kleiner Hund sitzt am Strand

Da es sich aber rein rechtlich bei einem Hund um eine Sache handelt, entscheidet nicht das Familiengericht, sondern das Amts- oder Landgericht. So musste sich das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 12.5.2023, 2 S 149/22 mit der Frage auseinandersetzen, wer Umgang mit dem gemeinsamen Hund hat. Das Landgericht entschied, dass das aus dem Familienrecht bekannte Wechselmodell heranzuziehen ist. Da zwischen den Parteien keine einvernehmlichen Einigung gefunden wurde, hielt das Gericht ein Nutzungsrecht jedes Eigentümers im jeweils 2-wöchigen Wechsel für sach- und interessengerecht.

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