Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich immer nach Ihrem konkreten Fall. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle nur grobe Umrisse darstellen, aber vielleicht zumindest einen Einblick und eine Orientierungshilfe in das Gebührensystem der Rechtsanwälte geben.
Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gilt das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG). Hier richten sich die Gebühren nach dem sog. Gegenstandswert. Das ist der Betrag, aus dem der Rechtsstreit jeweils besteht, zum Beispiel die Summe, die Sie von Ihrem Gegner einklagen möchten. Dem Gegenstandswert werden im RVG bestimmte Gebührensätze zugeordnet. Diese werden dann mit einem Faktor multipliziert, der sich nach der Art der anwaltlichen Tätigkeit richtet.
Besonders Unternehmern bieten wir gern Pauschalverträge wie z.B. Vertrags-Flatrates an. Diese schaffen Freiheiten für die Unternehmer für das was wirklich zählt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese im Einzelfall auch eintritt, zahlt die Rechtsschutzversicherung unsere Gebühren. Dies prüfen wir gern für Sie.
Wenn man sich die Kosten für einen Anwalt selbst nicht leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung hat, besteht noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns!